Nestorinnen und Nestoren1

 

Vorbemerkung

Bei dieser Neuerung handelt es sich um ein Pilotprojekt, das nach zwei Jahren von der Sektion Kiel-Flensburg (sowohl von den Stipendiat*innen als auch von den Vertrauensdozent*innen) und der Studienstiftung evaluiert wird.

 

Hintergrund

Die von der Studienstiftung angesetzte Altersgrenze ist ein wichtiges Instrument, um dafür zu sorgen, dass regelmäßig neue, jüngere Vertrauensdozent*innen in die Stiftung kommen und der Altersabstand zwischen den Bewerber*innen und Stipendiat*innen einerseits und den Dozierenden andererseits nicht zu groß wird. Zudem verlieren viele Professor*innen durch den Eintritt des Ruhestands den Kontakt zu ihrer Universität.

Andererseits gehen durch das Ausscheiden von Vertrauensdozent*innen aufgrund der Altersgrenze der jeweiligen Sektion wertvolle "Ressourcen" verloren, da diese Personen oftmals über wichtige Kontakte verfügen, viel Lebenserfahrung besitzen und außerdem auch nicht mehr in vollem Umfang in den Universitätsbetrieb eingebunden sind, wodurch sie i. d. R. über mehr Zeit verfügen.

Aus diesem Grund soll in Übereinstimmung mit den Regelungen der Studienstiftung des deutschen Volkes und unter Wahrung der Bestimmungen des Datenschutzes der Status einer Nestorin bzw. eines Nestors geschaffen werden, der unseren scheidenden Kolleg*innen die Möglichkeit gibt, sich weiterhin für die Stiftung zu engagieren.

 

Voraussetzungen

  1. Nestor*innen müssen zuvor Vertrauensdozent*in in der Sektion Kiel-Flensburg der Studienstiftung gewesen sein.

  2. Nestor*innen werden für zwei Jahre auf formlosen Antrag der Person, die diesen Status erlangen möchte, berufen. Die Berufung erfolgt durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss der Anwesenden bei einem Treffen der Vertrauensdozent*innen und des Sprecher*innenteams der Sektion Kiel-Flensburg.

  3. Der Status der Nestor*innen kann immer wieder um weitere zwei Jahre durch das unter 2. dargestellte Procedere verlängert werden.

  4. Nestor*innen sind keine Studierenden- bzw. Promovierenden-Gruppen mehr zugeordnet.

  5. Sie nehmen nicht an Auswahlgesprächen teil und werden auch nicht um Fachgutachten gebeten.

 

Aufgaben

  1. Nestor*innen haben die Möglichkeit, Stipendiat*innenengruppen über die Verteiler2 der Sektion Kiel-Flensburg (nicht aber über die Verteiler der Stiftung, wie beispielsweise das Daidalosnet) auf Veranstaltungen aufmerksam zu machen oder zu Veranstaltungen einzuladen. Sie können auch an der Organisation und der Durchführung solcher Veranstaltungen beteiligt sein. Hierbei müssen alle Datenschutz- und Finanzrichtlinien der Studienstiftung eingehalten werden, d.h. dies wird im Allgemeinen in Absprache mit und über die federführenden Vertrauensdozent*in geschehen.

  2. Darüber hinaus können die Nestor*innen als Ansprechpersonen sowohl für Stipendiat*innen als auch für die amtierenden Vertrauensdozent*innen in Fragen von Studium und Stipendium dienen. Sie sind dann ebenfalls zu Vertraulichkeit verpflichtet.

 

Einbindung

  1. Nestor*innen können von der federführenden Vertrauensdozent*in zu gemeinsamen Aktivitäten eingeladen werden. Hierbei sind die Bestimmungen der Studienstiftung einzuhalten, d.h. die dadurch entstehenden Kosten müssen in aller Regel von den Nestor*innen selbst getragen werden.

 

Fussnoten

1 Die Begriffe "Nestorin" bzw. "Nestor" stammen wie auch Mentorin bzw. Mentor aus der griechischen Mythologie. In Homers Ilias ist Nestor, der König von Pylos, der alte weise Berater der Griechen im Trojanischen Krieg, der aber aufgrund seines Alters nicht mehr selbst in den Kampf eingreift. Der Name ist sprichwörtlich für souveräne Altersweisheit geworden.

2 Die Verteiler der Sektion Kiel-Flensburg sind so gestaltet, dass die dort eingetragenen Personen zugestimmt haben, dass sie auch durch Nestor*innen auf Veranstaltungen hingewiesen werden können.

 

Unsere derzeitigen Nestorinnen und Nestoren